Tarife

Psychosozialer Kompass GmbH ist eine private Spitex-Organisation mit eigener Konkordats-Nummer. Ärztlich verordnete Leistungen bezahlen die Krankenkassen (gemäss Kostengutsprache) und sind befreit von der Mehrwertsteuer (Stand: 1. Januar 2020). Das Gesetz (Art. 7a KLV) über die Pflegefinanzierung verlangt, dass Kunden eine Patientenbeteiligung von 10 % der Kosten für kassenpflichtige Leistungen selber bezahlen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.

Im Kanton Aargau werden für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporis bezahlt, maximal Fr. 15.35 pro Tag. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie Abrechnungen über die Invalidenversicherung (IV), Militärversicherung (MV) und Unfallversicherung (UV).